- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -

REACH – wie ist der Anwender betroffen?


Fachbeitrag

Autoren: Werner Krömmer, Alexander Kalawrytinos

REACH richtet sich nicht nur an Hersteller von Chemikalien und Firmen, die sie in den Verkehr bringen, sondern auch an die nachgeschalteten Anwender und Endverbraucher. Ziel ist eine Vereinfachung des europaweiten Chemikaliengesetzes und eine Erhöhung des Wissensstandes über die Gefahren und Risiken, die von den Chemikalien ausgehen können. Mit REACH wird folgende Regel eingeführt: Für nicht registrierte Stoffe gilt: „ohne Daten, kein Markt“. Das heißt, ein Hersteller oder Importeur darf einen Stoff nur dann in der EU vermarkten, wenn dieser registriert wurde. Die Neuregistrierung von Alt-Stoffen (Sie wurden vor dem 18. September 1981 in der EU in den Verkehr gebracht, bis dato 100.195, ca. 30.000 davon sind in Verwendung.) sowie die jetzt beim Hersteller/Importeur und dem Anwender liegende Beweislast sind als größte Unterschiede zu den alten Vorschriften zu nennen.
Seiten: 110 - 113
Ausgabe 2 (2008) Jahrgang 1 Seite 110
Ausgabe 2 (2008) Jahrgang 1 Seite 111
Ausgabe 2 (2008) Jahrgang 1 Seite 112
Ausgabe 2 (2008) Jahrgang 1 Seite 113

Dieser Artikel ist in der Ausgabe 2 (2008) erschienen.

Ausgabe 2 (2008) Jahrgang 1
Thermal Spray Bulletin
Ausgabe 2 (2008) Jahrgang 1
› mehr erfahren

Diesen Artikel für 8 Euro als PDF bestellen. Senden Sie uns mit einer kurzen E-Mail Ihre Daten.

Als Abonnent haben Sie die Möglichkeit einzelne Artikel oder vollständige Ausgaben als PDF-Datei herunterzuladen. Sollten Sie bereits Abonnent sein, loggen Sie sich bitte ein. Mehr Informationen zum Abonnement

Weitere Ausgaben

- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -